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Thüringen fördert Weiterbildungsstudium mit bis zu 6000 € pro Arbeitnehmer

 

Thüringer Arbeitnehmer können sich ab sofort auch ein berufsbegleitendes Masterstudium vom Land fördern lassen.

Gefördert würden Masterstudiengänge mit Fernunterricht, unabhängig vom fachlichen Schwerpunkt, mit 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren (max. 6000€).

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringer Unternehmen die bereits über einen Bachelorabschluss verfügen sind förderfähig.

Die Anträge zur Förderung können über den Arbeitgeber bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW) gestellt werden.

 

 

Quelle:          Thüringer Allgemeine vom 15.09.2011

 

Link:             http://www.gfaw-thueringen.de

 

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